Sind Umweltschäden einfach Umsatzeinbußen?

Hauptartikel: Der Waldmensch ruft – (5/2b) Ressourcen II

Einleitung

Nun haben wir gewisse Grundbegriffe besprochen, damit wir wissen, worüber wir in der Serie „Der Waldmensch ruft“ sprechen (Was ist ein Haushalt? Was sind Ressourcen? Welche Prozesse gibt es in einem Haushalt?)

Nach einem Ausflug in die Theologie – nach theologischer Interpretation des Nachhaltigkeitsbegriffes -, den wir hier vorgenommen haben:

wollen wir nun unseren Ressourcenbegriff zu Ende führen.

Das Verursacherprinzip

Derjenige, der durch seinen – unausgeglichenen – Ressourcenumsatz – bei jemand anderem eine Umsatzeinbuße (oder eine Umsatzsteigerung) bewirkt, hat dafür gerade zu stehen (oder belohnt zu werden).

Siehe den Artikel Das Verursacherprinzip (Replik)

Sind Umweltschäden einfach Umsatzeinbußen woanders?

Ja!

Und ich kann das auch begründen.

Es erscheint ja auf den ersten Blick seltsam, dass man eine ethisch-moralische Angelegenheit, was eine „Umweltsünde“ ja ist, mit rein finanziell-wirtschaftlichen Mitteln wieder gut machen möchte (siehe oben „Das Verursacherprinzip“).

Nehmen wir wieder das Beispiel vom Fabriksbesitzer, der die Abwässer seiner Fabrik ungeklärt in den Fluß leitet.

Durch diese Abwässer sinkt der Fischbestand und der Fischer, der 10 km flußabwärts sein Geschäft betreibt, erleidet eine Umsatzeinbuße.

Nun verurteilt ein Richter den Fabriksbesitzer im Namen des Souveräns, dass er dem Fischer diese Umsatzeinbuße ausgleichen soll.

Abb. 5-2-1: Internalisierung externer Effekte durch ein UMWELTGERICHT

Ich habe mir den Spaß erlaubt im Katechismus der katholischen Kirche (KKK) nachzulesen.

Dort finden wir die „Achtung vor der Unversehrtheit der Schöpfung“ in dem Kapitel, das sich mit dem siebenten Gebot des Mose beschäftigt, welches da lautet: „Du sollst nicht stehlen“.

Ich erlaube mir zu zitieren aus dem KKK (https://www.vatican.va/archive/DEU0035/__P8H.HTM):

[…]2401 Das siebte Gebot verbietet, fremdes Eigentum unrechtmäßig an sich zu nehmen oder zurückzubehalten und dem Nächsten auf irgendwelche Weise an Hab und Gut Schaden zuzufügen. Es schreibt Gerechtigkeit und 1807 Liebe in der Verwaltung der irdischen Güter und der Früchte der menschlichen Arbeit vor. Es verlangt, im Hinblick auf das Gemeinwohl, die allgemeine Bestimmung der Güter und das Recht auf Privateigentum zu achten. Der Christ ist in seinem Leben bestrebt, die Güter dieser Welt auf Gott und 952 die Bruderliebe hinzuordnen.[…]

[…]2415 Das siebte Gebot verlangt auch, die Unversehrtheit der Schöpfung zu achten. Tiere, Pflanzen und leblose Wesen sind von Natur aus zum gemeinsamen Wohl der Menschheit von gestern, heute und morgen bestimmt [Vgl. Gen 1,28-31]. Die Bodenschätze, die Pflanzen und die Tiere der Welt dürfen nicht ohne Rücksicht auf sittliche Forderungen genutzt werden. Die Herrschaft über die belebte und die unbelebte Natur, die der Schöpfer dem Menschen übertragen hat, ist nicht absolut; sie wird gemessen an der Sorge um die Lebensqualität des Nächsten, wozu auch die künftigen Generationen zählen; sie verlangt Ehrfurcht vor der Unversehrtheit der Schöpfung [Vgl. CA 37-38].[…]

Auch hier wird also der Umweltschutz über den Umweg der Nächstenliebe definiert.

Umweltschutz ist Menschenschutz und Menschennutz.
(Satz 5-2-1)

Weiters müssen wir uns klar werden, was wir unter dem Begriff „Umsatz“ verstehen.

Zu diesem Zweck hatten wir im Artikel II – Zur Hofwirtschaft einen „fiktiven Bruttoumsatz fBU = R / EQ“ definiert.

D.h. wir hatten den Gesamtaufwand im Haushalt – gemessen in Personenstunden – in Beziehung gesetzt zum Aufwand für den Export (und damit eine Erwerbsquote EQ definiert), sowie den Erlös für den Export (Revenue R) hochgerechnet auf die Gesamtproduktion.

Damit ist fBU ein fiktiver Wert für die „wirtschaftliche Größe“ des Haushalts, in der aber auch die interne Eigenproduktion für den internen Eigenverbrauch mit berücksichtigt ist, also zum Beispiel die Führung des Haushalts, die Eigenproduktion von Marmelade und dergleichen.

Wenn nun der Fischer aus dem o.g. Beispiel eine Umsatzeinbuße hat (eine Reduktion von R), dann wird er auch weniger Geld haben, um die Materialien und Produktionsmittel für die Eigenproduktion zu importieren. Die Eigenproduktion wird also auch Einbußen erleiden, der Haushalt „läuft nicht mehr so rund“, die Familie ist unglücklich und hadert.

Mit einem Wort, diese Einbuße an Lebensqualität sollte ebenfalls über die Ausgleichszahlung „eingepreist“ werden, sozusagen als „Schmerzensgeld“.

Ist nun dem Fischer geholfen?

Eigentlich nicht, denn die wahre Ursache, der Schmutz im Fluß, ist immer noch nicht beseitigt.

Aber nun wird der Fabriksbesitzer seinen Rechenstift hervorholen und wird abwägen, was ihn weniger kostet. Die Ausgleichszahlungen für die geschädigten Mitmenschen oder der Einbau einer Kläranlage.

Und ich wette, wenn man wirklich ALLE Umsatzeinbußen der Mitmenschen berechnete, dann würde sich eine Kläranlage hundertmal rentieren.

Man könnte natürlich einfach den Einbau einer Kläranlage durch ein Gesetz des Souveräns vorschreiben. Dann würde man sich das komplizierte Gerichtsverfahren um die Ausgleichszahlungen ersparen. So wird es auch in vielen Fällen gemacht (die Unternehmer jammern dann natürlich über einen Vorschriftendschungel, aber sollen sie jammern, mich störts nicht).

Meint

Euer Christoph

Detaillierte Verortung des „RU“

Diesen Artikel findet man HIER (Hinweise)

Lenkungseffekt, Machbarkeit, Gebet

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5 Responses to Sind Umweltschäden einfach Umsatzeinbußen?

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  3. […] Siehe den Artikel Umweltschäden-Umsatzeinbußen (externe Effekte) […]

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