Von Sinn und Unsinn des Gewissens

Liebe Leser und Leserinnen,

Nun habe ich mir also tatsächlich vorgenommen, ein 14. „Kleines religiöses Büchlein“ zu schreiben, ein Büchlein über „Sinn und Unsinn des Gewissens“.

Was meine ich damit?

Nun, Gewissen „bewertet“. Vor allem bewertet es uns selbst.

Das heißt, es vollführt eine Transformation, die aus komplexen Lebenssituationen einen binären skalaren Ausdruck extrahiert, der nur zwei Werte annehmen kann: „gut“ oder „böse“ bzw. „ich fühl‘ mich gut“ oder „ich fühl‘ mich schlecht“.

Also ein Bit, ein binary digit.

Manche Menschen denken auch in Graustufen und kennen die Werte „sehr böse“, „ziemlich böse“, „einigermaßen böse“, „ein bißchen böse“, „kaum böse“, „neutral“, „kaum gut“, „ein bißchen gut“, „einigermaßen gut“, „ziemlich gut“ und „sehr gut“.

Anmerkung: von Regenbogenfarben reden wir (noch) nicht, obwohl es gerade hier angebracht wäre 😉

Und zuletzt hatten wir uns mit einem skalaren Zahlenwert beschäftigt, mit dem der Markt einen Haushalt bewertet, nämlich mit der sogenannten „Wertschöpfung“.

Aber dann sind wir dahintergekommen, dass Wertschöpfung im üblichen Sinn eigentlich nur im Zusammenhang mit der Wertschöpfungskette der Produktionseinheiten einen Sinn ergibt. Eine „gesamtmenschliche Wertschöpfung“ oder eine „weltwirtschaftliche Wertschöpfung“ ergibt beim besten Willen keinen Sinn (siehe Beispiele 1: Wertschöpfung), wenn man die übliche Definition der Wertschöpfung zugrunde legt:

Wertschöpfung = Produktionsergebnis – Vorleistungen
(Satz B1a-1)

Wir werten das als Hinweis, dass der Sinn des Lebens sicher nicht in der Produktion und im Konsum begraben liegt. Sinnlose Produktion oder sinnloser Konsum mag zu gewissen lokalen Wertschöpfungen beitragen, aber sie „bringen die Menschheit insgesamt nicht weiter“.

All das wird im 14. Büchlein zu ventilieren sein, doch möchte ich diesmal noch ein wenig den Begriff der Wertschöpfung aus Sicht des beliebten alleinerziehenden Softwareentwicklers in einer Großstadt detaillierter betrachten.

Unser Softwareentwickler ist also in der R&D Abteilung irgend eines Unternehmens angestellt, diese Abteilung verkauft eine Arbeitsstunde unseres Softwareentwicklers um 80 € an andere Abteilungen (die 80 € sind also ein „interner Stundensatz“).

D.h. also, unser Softwareentwickler verursacht durch seine Arbeit (genau genommen durch seine Anwesenheit 🙂 ) bei seinem Chef einen Umsatz von 80 Einheiten.

Anmerkung: hier gilt Bruttoumsatz (BU) = Nettoumsatz = 80 Einheiten, weil ja für die interne Weitergabe meiner Arbeitsleistung im Unternehmen keine Umsatzsteuer verrechnet wird. Das ist auch gerechtfertigt, weil ja (fast) kein Transport der Leistung nötig ist. Die Umsatzsteuer dient ja im Allgemeinen dazu, die externen Kosten des landesinternen Gütertransports (Umweltschäden u. dgl.) abzudecken.

Nach Abzug des „gesamten Overhead“ (GO) bleibt für unseren Softwareentwickler ein Nettogehalt (NG) von 17 Einheiten.

Abb. B1a-1: Sicht des Programmierers (oben) /
Sicht des Arbeitgebers (unten)

Was dieser gesamte Overhead (GO=63) bedeutet, das wollen wir jetzt ventilieren.

GO aus Sicht des Softwareentwicklers

Aus Sicht des Softwareentwicklers ist der Nettogehalt (NG = 17 Einheiten) der Gegenwert für seinen persönlichen Beitrag zur Gesamtproduktion (ich würde ihn als „persönliche Wertschöpfung (PWS)“ bezeichnen).

Das, was ich als gesamten Overhead (GO = 63 Einheiten) bezeichne, ist aus seiner Sicht ein Maß dafür, wieviel äquivalente Dienstleistung durch seine Arbeit „ermöglicht“ *) wird.

Seine Arbeit „ermöglicht“ *) also die Finanzierung von insgesamt (NG + GO) / NG = 1 + GO/NG = 1 + 63/17 = 1 + 3.7 „äquivalenten Dienstleistern“ (inkl. seiner selbst).

Damit ist es also eigentlich eine „gemeinsame Anstrengung“, auf die er „den Schlußstein setzt“.

*) Eigentlich werden die Vorleistungen durch das Vertrauen darauf ermöglicht, dass sein Chef die Vorleistungen bezahlen wird. Dieses Vertrauen ist aber eng verknüpft mit dem Vertrauen, dass der Chef „jemanden hat“, der den Schlußstein auf die Vorleistungen setzen wird.

Der Erwerbstätige fühlt also umso mehr Stolz in seiner Brust, je kleiner die persönliche Wertschöpfung (PWS), bezogen auf den Bruttoumsatz (BU), ist, und er selbst und seine Familie trotzdem noch leben können (m.a.W. je mehr Umsatz er verursacht, und deswegen immer noch genug verdient, obwohl er möglichst wenig leistet).

Sollen wir uns vom Stolz leiten lassen? Das wäre noch zu ventilieren.

Recht auf Arbeit vs. Recht auf Arbeitsplatz

Im Artikel „Verortung des Ressourcenumsatzes“ (siehe HIER) hatte ich eine – etwas launige – Abhandlung gehalten, die versuchte die Begriffe „Arbeitgeber“ und „Arbeitsplatzgeber“ gegeneinander abzuwägen:

[…]In der allgemeinen Deklaration der Menschenrechte kann man im Artikel 23 lesen:

Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)

  1. Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.[…]

Nun, dem ist nichts hinzuzufügen. Außer…… Ja, ich weiß ich bin ein i-Tüpferlreiter, aber eigentlich will ich kein „Recht auf Arbeit“, sondern ein „Recht auf einen Arbeitsplatz“.

Warum?

Der Arbeitgeber ist eigentlich kein Arbeitgeber, sondern ein ArbeitsPLATZgeber. Der ARBEITgeber bin schon ich, weil ich ja meine Arbeit hergebe – und dafür einen Gehalt bekomme.

Den ArbeitsPLATZ gibt aber der Unternehmer, und ich muss dafür bezahlen!

Warum muss ich für meinen ArbeitsPLATZ bezahlen?

Nun, aus meiner Sicht ist der Bruttoumsatz (BU) der Wert meiner Arbeit, unter der Voraussetzung, dass ich sie auf diesem Arbeitsplatz verrichte.

Ich kann den Wert GO (gesamter Overhead) also mit gutem Gewissen als die „Miete für meinen Arbeitsplatz“ interpretieren.

Der Chef meiner Abteilung stellt mir diesen Arbeitsplatz zur Verfügung, ich stelle meine Fähigkeiten und meine Arbeit zur Verfügung, gemeinsam erwirtschaften wir damit den Bruttoumsatz (BU).

Mein Anteil am Bruttoumsatz (BU) – nachdem die Kosten für den Arbeitsplatz abgezogen worden sind – ist der Nettogehalt NG (übers Jahr gerechnet, nach Steuerausgleich).

Darum ist es in meinem Interesse, dass der Arbeitgeber den Arbeitsplatz – auch mit meiner Hilfe – möglichst effizient gestaltet, was die Kosten für die Vorleistungen betrifft, damit mehr für mich übrig bleibt.

Man müßte also die Menschenrechte umformulieren:

Nicht das „Recht auf Arbeit“ sollte vom Staat gesichert werden, sondern das „Recht auf leistbare Arbeitsplätze“, dieses „abgestimmt auf die Lebenssituation der Einwohner und Einwohnerinnen“.

GO aus Sicht des Arbeitgebers / aus Sicht des Marktes

Für meinen Chef steht die Gesamtwertschöpfung der R&D Abteilung im Vordergrund, das sind in unserem Beispiel *) die gesamten Personalkosten:

  • PK = LK + IPVL
  • LK = Lohnkosten der internen Produzenten (inkl. Steuern und Sozialabgaben)
  • IPVL = Lohnkosten der internen Vorleister (inkl. Steuern und Sozialabgaben)

Unter der Voraussetzung, dass alle Beteiligten inkl. des Staates kostenoptimal arbeiten, sollte diese Gesamtwertschöpfung möglichst groß sein im Vergleich zu den externen Vorleistungen EPVL, um die Abhängigkeiten von externen Vorleistern klein zu halten.

Ausgenommen von dieser Regel sind Vorleistungen, die der Arbeitgeber selbst nicht so effizient (also kostengünstig) verrichten KANN, wie andere Wirtschaftseinheiten.

Solche Vorleistungen SOLLTE man – unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips und unter Berücksichtigung des Prinzips von der gerechten Entlohnung – an unternehmensinterne, andere private oder öffentliche Dienstleister auslagern.

*) Wir gehen davon aus, dass unsere R&D Abteilung kein nennenswertes Vermögen besitzt. Damit hat sie auch keinen Anteil am Eigenkapital und muss keinen Reingewinn an die Eigentümer abliefern (als Rendite für das Kapital). Sie muss auch keine Abschreibungen für Sachvermögen finanzieren und um die Rechte kümmert sich die – zentrale – Patentabteilung. Im Gegenzug ist dafür der „interne Stundensatz“ ziemlich „mager“ ausgefallen.

Für unseren Softwareentwickler heißt das also

Im folgenden die Vorleistungen, die für unseren Software-Entwickler sichtbar sind. Alles, was ich hier vergessen / übersehen habe, bitte mir nachzusehen.

  • Öffentliche Vorleistungen (ÖVL)
    Anmerkung: wenn man die Länge der folgenden Liste mit der Größe des Balkens ÖVL in Abbildung B1a-1 vergleicht, sieht man die Effizienz, mit der die öffentlichen Dienstleister hier arbeiten
    • Arbeitnehmerbeiträge (ANB)
      • Pensionsversicherung
      • Arbeitslosenversicherung
      • Krankenversicherung
      • Arbeitsgesetz – Rechtssicherheit
      • Arbeiterkammer
      • gratis Bildung und Ausbildung bis zum Eintritt
      • Straßen für die Fahrt zur Dienststelle
      • Öffentlicher Verkehr zur Dienststelle
      • etc.
    • Arbeitgeberbeiträge (AGB)
      • gut gebildete/ausgebildete Jobanfänger und Quereinsteiger
      • Verschiedene Infrastruktur
        • für Dienstreisen
          • Straßen
          • Öffentlicher Verkehr
        • für Telekommunikation
          • Telekom Control (Rechtssicherheit)
      • Rechtssicherheit
        • Arbeitsverträge
        • Patente
        • Markenrechte
      • Wirtschaftskammer
      • Öffentliche Sicherheit
      • Sicherung des sozialen Friedens
      • etc.
  • Externe private Vorleistungen (EPVL)
    • Raummiete für das Büro
    • Strom, Hausmeister, Empfang etc.
    • Geleasedter Laptop
    • Geleasedte Monitore
    • IT Infrastruktur
  • Externe Vorleistungen im selben Unternehmen
    Anmerkung: diese sind „durch die Niedrigkeit des internen Stundensatzes“ bereits berücksichtigt
    • Reingewinn für die Eigentümer (inkl. Gewinnsteuer)
    • Vorstand, Aufsichtsrat
    • höheres Management
    • IT Support
    • HR Management
    • Patentabteilung
    • etc.
  • (Abteilungs)interne Vorleistungen (IPVL)
    • internes Management (LK für den Chef)
    • Teamleitung (LK für die Teamleiter)
    • Meine unproduktiven Stunden (Trainings, Administrative Tätigkeiten)

Meint

Euer Christoph

4 Responses to Von Sinn und Unsinn des Gewissens

  1. Kardinal Novize Igor sagt:

    Zur Vollständigkeit halber: Vorleistungen: Der Arbeitsplatz wird geputzt (samt Häusl).

    Zu: „Stolz“: manchen ist es wurscht, wie effizient sie arbeiten. Manche arbeiten sogar freiwillig ineffizient. Da gibt es keine Zwangsläufigkeit.

    Ob man sich vom Stolz leiten lassen soll, kann man natürlich ventilieren. Das hab ich für mich aber schon gemacht (freilich bereits vor Jahren), und da kommt ein klares „Nein“ heraus. Siehe: Jesus, Paulus, etc. Was nicht heisst, dass uns dieser Vorsatz immer gelingt….die Frage bezüglich „Stolz“ ist wohl wenieger die, ob „ja“ oder „nein“, sondern eher die, wo man noch eine versteckte Eitelkeit übersehen hat, die noch aufgearbeitet gehört.

    LG KNI

    • Yeti sagt:

      1) Zu meiner Ehrenrettung: bei den externen Vorleistungen habe ich geschrieben „Strom, Hausmeister, Empfang etc.“. Da könnte ich mit dem „etc“ unbewusst auch die Putzfrau gemeint haben
      2) Zum Thema Effizienz erinnere ich an den alten Witz mit den beiden Wüstenwanderern: „Ich muss nicht schneller laufen, als der Löwe. Ich muss nur schneller laufen, als Du.“

      • Kardinal Novize Igor sagt:

        ad 1) Eh. Ich hab mir nur gedacht: Man soll auch an die Aller-Untersten denken. An die von Leihfirmen vermittelten Sklaven, die Bäckerinnen beim Ströck, die sich nicht einmal mehr die Miete leisten können, geschweige denn ein Bierchen im Lokal, oder die Impfstrafe.
        LG KNI

  2. Kardinal Novize Igor sagt:

    Zum Thema „Gewissen“ darf ich an diesen Artikel erinnern:

    https://novizeigor.wordpress.com/2020/09/01/kollektivierung-des-gewissens/

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