Besitz, Macht, Ruhm und Ehre

Liebe Leser!

Eigentlich wollte ich ja die reine Herumphilosophiererei über wirtschaftliche Grundlagen jetzt sein lassen (siehe auch die Übersicht über alle Beiträge HIER: Wirtschaftsgedanken).

Einer meiner Leser hat mich auch schon in einer privaten Nachricht darauf hingewiesen, dass ich mich offensichtlich im Kreis drehe, nämlich um den Begriff der Externen Kosten, der mich offensichtlich aus irgendwelchen Gründen besonders fasziniere.

Habe das jetzt ein paar Nächte auf mich wirken lassen, und eigentlich hat er recht: ich könnte all das einfach so stehen lassen, eben als unfertige Philosophiererei.

Aber ich möchte Euch, liebe Leser, zumindest ein letztes Mal teilhaben lassen an den Gründen, WARUM ich mich um diesen Begriff so sehr herumgewunden habe. Soweit man halt die Ursachen des eigenen Handelns erforschen kann.

Gerechtigkeit und Wahrheit

Im vorigen Beitrag (siehe hier: Verursacherprinzip und Sozialismus) haben wir uns jetzt Gedanken über das Prinzip „quid pro quo“ gemacht, das man lapidar auch das Verursacherprinzip nennen könnte.

Man könnte auch „Gerechtigkeit“ dazu sagen.

Wie meine ich das?

Nun, erstens habe ich erst jetzt „entdeckt“, dass es offensichtlich die Frage nach der Gerechtigkeit ist, die mich derart lange über die Probleme mit den externen Kosten nachdenken hat lassen.

Diese Einsicht verdanke ich unserem verehrten Herrn Kardinal Schönborn, der uns letzten Sonntag in einem Interview in Erinnerung gerufen hat, dass Papst Benedikt zwar ein begnadeter Brückenbauer war, dass er dies aber immer unter Berücksichtigung der „Brückenpfeiler“ Wahrheit, Gerechtigkeit und Barmherzigkeit getan hat.

Zweitens ist es die Prominenz der Fragen nach Nachhaltigkeit und Regionalität, die mich angetrieben hat. Wieder einmal geht es darum, dass in der Medienlandschaft mit diversen Nebelgranaten gearbeitet wird, um die Wahrheit vor uns zu verbergen.

Deswegen möchte ich noch einmal zusammenfassen, wie ich – in meiner Logik – den Begriff der

Gerechtigkeit

im Zusammenhang mit der Wirtschaftstheorie sehe.

Wie kommen wir zum Begriff des gerechten Preises, bzw. zum Begriff des gerechten Lohnes (Lohn ist nichts anderes als der Preis für die Arbeit eines Menschen, wenn er sie im Rahmen eines Unternehmens einsetzt)?

Hmmmmmmmmm. Wenn wir einmal ganz blauäugig an die Sache herangehen, dann wäre mein erster Ansatz für Gerechtigkeit, dass der Preis für eine Dienstleistung genau 100% der Kosten decken soll (entsprechend dem Prinzip „quid pro quo“).

Hier sind aber alle, wirklich alle, Kosten gemeint, von all den Investitionen, die bereits getätigt worden sind, über Betriebsmittel, Werkstoffe und so weiter, bis hin zur Pensions- und Krankenvorsorge, zu Produktionsausfällen, Naturkatastrophen und auch zum Reingewinn für den Eigentümer.

Da aber der Dienstleister seine Kostenrechnung nicht offenlegen wird – Kostenrechnung ist auch heute noch das geheimste aller Unternehmensgeheimnisse, mit Recht – und weil es eigentlich technisch gar nicht möglich ist Kosten absolut zu beziffern (wie soll ich vergangene Investitionen oder zukünftige Kosten echt/real/ehrlich jetzt(!) bewerten?), muss man den Preis anders festlegen.

Hiezu dient das Verkaufsgespräch. Im Prinzip darf der Dienstleister für seinen Dienst jeden beliebigen Preis verlangen, der Käufer hingegen (bzw. der Dienstgeber), darf sich frei entscheiden, ob er den Dienst in Anspruch nimmt oder nicht:

  • im Idealfall gibt es einen freien Markt mit lauter gleich starken Marktteilnehmern, die es tatsächlich zustande bringen sollten, in ihren offen geführten Verkaufsgesprächen einen gerechten Preis zustande zu bringen (das ist also eigentlich die „invisible hand“ von Adam Smith)
  • in Wirklichkeit werden die Marktteilnehmer aber unterschiedlich mächtig sein, und auch der Markt wird nicht komplett transparent sein. Deswegen gibt es neben dem Verkaufsgespräch weitere Mechanismen, um Preise festzulegen:
    • schwächere Marktteilnehmer dürfen sich organisieren und – durch ihre Vertreter – gemeinsame Preise bzw. Löhne festlegen bzw. verhandeln, zumindest im Sinne von Mindestpreisen bzw. -löhnen
    • im schlechtesten Fall können Preise bzw. Löhne auch vom Souverän festgelegt werden (hoffentlich nach gesellschaftspolitischer, umfassender Diskussion)
    • Preisabsprachen mächtiger Marktteilnehmer sind des Bösen, Marktmacht ist generell politisch zu kontrollieren
    • Auch Monopole (in manchen Fällen sind solche notwendig – siehe die „Tragik der Allmende“) sind politisch zu installieren und zu kontrollieren
  • die Politik ist vom Volk zu kontrollieren, was am besten in einer Demokratie funktioniert

Wir sehen, dass auf den ersten Blick eigentlich nur ein Grund existieren kann, wegen dessen das Verursacherprinzip ausgehebelt wird: Macht.

Genau genommen Marktmacht.

Marktmacht ist begründet in großen Vermögen, die in einer oder nur sehr wenigen Händen liegen.

Um Gerechtigkeit zu sichern, müssen Vermögen, die in sehr wenigen Händen liegen, und Marktmacht also vom Souverän beschränkt werden.

Das Kartellrecht sollte sich also nicht nur auf die Marktmacht beziehen, sondern auf jedwedes Vermögen ausgedehnt werden.

Gerechtigkeit und externe Kosten

Externe Kosten, die also nicht der Konsument direkt im Zusammenhang mit seinem Konsum trägt, sondern von der Menschheit in indirekter Weise getragen werden, sind – nach dem Prinzip „quid pro quo“ – ungerecht.

Dies gilt vordergründig wegen dem Ding, das wir als „Eigentum“ bezeichnen, es gilt aber eigentlich deswegen, weil dadurch der Gesamtkonsum der Menschheit nicht kostenoptimal abgewickelt wird, was der Evolution nicht zuträglich ist.

Nun kann man sich natürlich streiten, ob die weitere Evolution des Planeten unser Ziel sein soll oder nicht, aber das würde jetzt zu weit führen. Dazu erinnere ich nur an den Imperativ „Adapt or die!“

Gerechtigkeit und Moral

Hier wollte ich noch Überlegungen anstellen, die damit beginnen, dass der Mensch ja vordergründig nicht nach Gerechtigkeit strebt, sondern nach Besitz, Macht, Ruhm und Ehre, ich werde diese Überlegungen aber diesmal auslassen, weil ich eigentlich schon zu faul bin.

Auch einige Überlegungen über das christliche Doppelgebot im Zusammenhang mit den Prinzipien „quid pro quo“ und „do ut des“ werden vertagt.

Meint

Euer Christoph

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