Liebe Leser!
In meinem letzten Beitrag hatte ich behauptet, dass unser Umgang mit geistigem Eigentum der entscheidende Faktor in diesem Jahrtausend sein wird.
Dieser Umgang mit dem Urheberrecht und mit den kreativen Köpfen unserer Welt wird entscheiden, ob die Digitalisierung uns zum Vorteil gereichen wird, oder ob sie nur ein weiterer Schritt in den Untergang ist.
Denn im Anfang war geistiges Eigentum ein gemeinsames Gut, und das Pflegen von Ideen und Innovationen war eine Aufgabe der Führungsschicht, die dafür keinen Sold einfordern brauchte, sondern höchstens einen „Ehrenlohn“, ein sogenanntes Honorar bekam, je nach Qualität der Idee.
Dann später, so etwa in den Zeiten der Industrialisierung Europas, vielleicht auch verursacht durch die Erfindung der Druckerpresse zum Beginn der Neuzeit, wurden die Ideen knapp und man begann ein verbrieftes Urheberrecht für geistige (literarische) Werke zu definieren. Das Urheberrecht ist die Grundlage dessen, was wir als „geistiges Eigentum“ bezeichnen.
Ideen sind ein knappes Gut?
Schaut nicht so aus.
Denn seit Web2.0 kann jeder Möchtegern einen Blog anlegen und seine Ideen in die Welt hinausposaunen – ich nehme mich da gar nicht aus.
Und ich meine auch nicht die Menge der Ideen, Ideen gibt’s eigentlich zum Saufüttern.
Ich meine die Qualität der Ideen und den Umgang mit den Ideen.
Eine Idee hat eigentlich nur dann einen Wert für mich, wenn ich sie geheim halte. In der Schule lernen wir: „Wer die Antwort als erster heraussagt, der hat gewonnen“. Das ist grundverkehrt und im echten Leben unbrauchbar. Auch ich muss das immer noch lernen.
Eine Idee hinauszuposaunen, kann ein legitimes Mittel des Marketing sein, wenn ich die Welt davon überzeugen möchte, wie gut ich bin, aber nur, um NACH dieser Idee noch Folgeaufträge für andere – geheimgehaltene – Ideen zu bekommen.
Um hier einen Kompromiss zwischen Hinausposaunen und Ausfruchten einer Idee zu ermöglichen, gibt es das staatlich sanktionierte Patentwesen. In einer Patentschrift muss ich ein Verfahren offenlegen, bekomme dafür aber vom Staat ein Exklusivitätsrecht für die Umsetzung des Verfahrens auf die nächsten etwa zwanzig Jahre.
Die Digitaltechnik
Mit dem Urheberrecht, dem Patentrecht und dem Markenrecht konnte man die vorhandenen Ideen trefflich bewirtschaften, was dringend notwenig war, da die Menschen immer mehr wurden und man dauernd neue Ideen benötigte, damit diesen Massen nicht fad wurde*).
Satz 2
*) das ist ein Euphemismus für Arbeitslosigkeit
Nun wurde aber die Digitaltechnik erfunden, die für das Urheberrecht eine neue Herausforderung brachte.
Denn bei einem digitalen Werk ist es so, dass man erstens das Weiterkopieren nicht sinnvoll unterbinden kann*), und dass Kopie und Original nicht voneinander unterschieden werden können.
*) Alle Versuche, digitale Raubkopien technisch zu unterbinden, enden letzten Endes im Überwachungsstaat.
Wenn man aber Kopie und Original nicht voneinander unterscheiden kann, wie soll ich dann beweisen, dass ich der Urheber bin?
Ich müsste beweisen, dass ich der erste war, der eine Kopie in seinem Besitz hatte. Früher hatten sich Buchautoren weitergeholfen, indem sie sich ein eingeschriebenes Paket mit der ersten – ausgedruckten – Kopie selber zusendeten und dann ungeöffnet aufhoben.
In einem Zeitalter, in dem man Papierausdrucke vermeiden möchte – die Bäume wollen ja auch leben – hilft uns hier
der digitale Katechismus?
Was meine ich damit?
Nun, die Kirche ist – da es sich um eine Glaubensgemeinschaft handelt – darauf bedacht, ihre Wahrheit – ihre Sicht der Welt – in Buchform festzuhalten. Damit wird der Glaube, zumindest der Buchglaube, objektivierbar. Dazu entwickelt sie über die Jahrhunderte und Jahrtausende den sogenannten Katechismus.
Auch Unternehmen müssen eine Wahrheit mit sich herumschleppen, nämlich die Buchhaltung.
Seit Beginn der Computertechnik hat man auch Technologien entwickelt, um die Buchhaltung papierlos durchführen zu können, das heisst:
- die Buchungen werden linear, eine nach der anderen abgespeichert
- bei jeder Buchung ist eindeutig beweisbar, wer sie durchgeführt hat
- ältere Buchungen können weder gelöscht noch geändert werden, man kann sie nur durch neuere Buchungen ergänzen
Genau das leistet die moderne Technologie der Blockchains auch: Das digitale Kerbholz
Inwiefern kann uns die Blockchain helfen? Dazu später mehr, hier auf diesem Blog.
Meint
Euer Christoph